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Modelle KOPENHAGEN
Feuersichere geprüfte Datensicherungsschränke, nach Euro-Norm EN 1143-1 Klasse I und EN 1047-1 S120 DIS Feuer- und Sturztest
bei TU (Technische Universität Danzig), geprüft und zertifiziert von IMP
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inter-Sicherheits-Service GmbH
§ 1 Gültigkeit unserer AGB
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle an uns gerichteten Aufträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt unserer Bestätigung ist ausschließ- lich maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
Alle Preise in unseren Angeboten und Preislisten sind freibleibend. Wegen der Preisgestaltung und der Lieferbedingungen zu unserem Gesamtprogramm nehmen wir Bezug auf die einzelnen Preislisten.
§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Liefertermine und Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt. Verlangt der Kunde nach Zugang unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des Änderungsverlangens. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, welche die Lieferung / Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung ( z.B. Feuer, Energiemangel usw.) sowie Behinderung der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk, einem Transporteur oder einem sonstigen Dritten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde von uns eine Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist die Leistung erbringen wollen. Er kann nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware / Leistung bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist bzw. Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird.
§ 6 Zahlung
Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Skonto wird nur nach schriftlicher Vereinbarung innerhalb des von uns insoweit eingeräumten Zahlungszieles gemäß Rechnung gewährt. Danach ist die Zahlung ohne Abzug fällig. Bei Scheckzahlungen ist der Tag der Wertstellung bei uns maßgebend.
§ 7 Gewährleistung
Konstruktionsänderungen sowie Maß- und Farbabweichungen behalten wir uns vor. Für eventuelle Mängel unserer Waren bzw. Leistungen leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrübergang mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die insoweit feststellbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 8 Tagen seit Erhalt, schriftlich zu rügen. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch einwandfreie Ware zu ersetzen oder den angezeigten Mangel nachzubessern.
Gibt der Kunde uns bzw. einem von uns zu benennenden Dritten nicht innerhalb weiterer 14 Tage nach Anzeige des Mangels die beanstandete Ware heraus, so dass wir unseren Gewährleistungspflichten genügen können, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (so genannte Mangelfolgeschäden) sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche, Einlösung von Schecks und Wechseln), einschließlich der künftig entstehenden und bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Wertmäßig legen wir dabei den jeweiligen Rechnungswert zuzüglich eines Sicherheiten-aufschlages in Höhe von 20% zugrunde. Der Sicherheitenaufschlag bleibt jedoch außer Ansatz, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten (Verkaufswert der gelieferten Waren) unsere Forderung um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 9 Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von uns nicht bestritten werden oder die rechtskräftig festgestellt worden sind.
§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen mit dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnis – auch aus Wechseln und Schecks – ist das Wirtschaftsgericht Gorzów Wlkp. örtlich zuständig. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unsere Betriebsstätte in Gorzów Wlkp. Die vorstehende Vereinbarung des Gerichtsstandes und Erfüllungsortes gilt nicht, soweit der Kunde nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
§11 Schriftform und Nichtigkeit, salvatoresche Klausel
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder ein wesentlicher Teil dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.